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BAHNLÄRM
Die Abwehr von unzumutbarem Lärm ist unser Spezialgebiet. Wir vertreten dabei bundesweit betroffene Wohnanlieger, haben uns das Wissen zur Ermittlung der Lärmbelstung angeeignet, ermitteln den Inhalt vorhandener bahnrechtlicher Genehmigungen und korrespondieren mit den Rechtsschutzversicherungen. Unser Beratungen stützen sich auf eine Erfahrung von Prozessen durch alle Instanzen gegen die Bahn über drei Jahrzehnte. Dasbei haben unsere Mandanten wichtige Erfolge beim Lärmschutz erzielt. Vorhaben wurden verhindert, Lärmschutzwände durchgesetzt und die Kosten für Schallschutzfenster erstritten.
Wir helfen auch Ihnen zu Ihrem Recht gegen Lärm! Vereinbaren Sie eine telefonische Erstberatung mit Ihrem Lärmexperten Rechtsanwalt Matthias Möller.
Edificia im Kampf gegen Bahnlärm
Aktuelle Rechtssprechung, Urteile & Gutachten
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