

BERATUNG
& KOSTEN
TELEFON BERATUNG
Sie wünschen eine direkte telefonische Beratung zum Bau- und Fachplanungsrecht? Wir haben dazu das passende Angebot einer telefonischen Hotline zu spezialisierten Anwälten.
Telefon 069 170 88 200
Telefonisch erreichen Sie uns zwischen
09:00 Uhr und 18:00 Uhr
Was Sie erwarten können: Qualität
Unsere Anwälte besitzen langjährige Berufserfahrung, qualifi-zieren sich weiter und sind an allen deutschen Verwaltungs-gerichten, Arbeitsgerichten, Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten zugelassen. Die Zertifikate zur Weiter-qualifizierung veröffentlichen wir auf unserer Homepage.
Inhalt der Erstberatung
Sie haben eine Frage zu einem konkreten Fall und Sie werden dazu von uns eine erste rechtliche Einschätzung erhalten. Weil unsere Anwälte spezialisiert sind, kommen sie direkt zur Sache. Die Anwälte erfassen mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt, zeigen dabei zu schließende Lücken auf, geben Ihnen einen ersten rechtlichen Rat und besprechen mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte zur Bearbeitung des Falles.
Eine Erstberatung beschränkt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auf eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“, eine Durcharbeit umfangreicher Unterlagen, Recherchen in der Rechtsprechung oder Literatur und eine umfassende rechtliche Beratung und Belehrung wird davon nicht umfasst.
Erstberatung mündlich/telefonisch
Wir berechnen Verbrauchern (nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungs-
gesetz RVG) für ein erstes Beratungsgespräch eine Vergütung von
netto 500,- € zzgl. 19 % Umsatzsteuer (brutto 595 €)
Erstberatung inklusive Aufarbeitung
Für eine erste Aufarbeitung des Sachverhalts, die Formulierung der angesprochenen Rechtsfragen und eine erste auch schriftliche rechtliche Beratung unter Diskussion auch der Strategie und Taktik
der Rechtsverfolgung berechnen wir netto 750,- Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer (brutto 892,50 Euro)
Weiterführende Beratung
Nicht alles lässt sich am Telefon besprechen. Wenn Anwälte Verträge oder Schriftwechsel einsehen müssen, um einen Rat zu erteilen, ist deren Übersendung und ggf. der Besuch in der Kanzlei notwendig. Das wird von unserem Angebot einer Erstberatung nicht mehr erfasst. Diese Schritte rechnen wir dann auf Grundlage einer abzuschließenden Honorarverein-
barung monatlich nach dem Zeitaufwand minutengenau ab (netto
€ 5,00 je Fachanwaltsminute). Die Abrechnung erfolgt kontrollierbar per schriftlicher Rechnung.
Praktische Abwicklung
Sie rufen uns an und teilen der Assistentin des Rechtsanwaltes Ihr Anliegen mit und informieren sie zwecks der Anlage einer Mandantenakte vertraulich über Ihre Kontaktdaten. Sie werden über den Namen des beratenden Rechtsanwaltes, dessen Anschrift und die Erstberatungskosten von brutto € 595 (dazu Nr. 3.) informiert. Nur wenn Sie mit die Kosten der Erstberatung einverstanden sind, werden sie an den Rechtsanwalt weiterverbunden.