Möller-Meinecke
Außengastronomie erfordert Konzept zum Schutz der Wohnnachbarn gegen schädlichen Lärm
Aktualisiert: 23. Apr. 2020
OVG Münster (Az. 4 A 2193/16): Werte der TA Lärm reichen nicht - Genehmigung erfordert vielmehr weitergehende Schutzvorkehrungen zum Schutz der Wohnnachbarn gegen schädliche Umwelteinwirkungen gegen Lärm; Eignung des Standortes ist zu prüfen.

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