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Bewertung des summierten Lärms aus mehreren Quellen

Aktualisiert: 23. Apr. 2020

VGH München: Eine Gesamtlärmbetrachtung kann grundsätzlich nicht rechnerisch vorgenommen werden und ist dann auch nicht geboten, wenn sie Lärmquellen einschließt, für die verschiedene Regelwerke mit untereinander nicht vollständig kompatiblen Berechnungsmethoden anzuwenden sind (Az. 22 ZB 18.893).


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