Möller-Meinecke
Bewertung des summierten Lärms aus mehreren Quellen
Aktualisiert: 23. Apr. 2020
VGH München: Eine Gesamtlärmbetrachtung kann grundsätzlich nicht rechnerisch vorgenommen werden und ist dann auch nicht geboten, wenn sie Lärmquellen einschließt, für die verschiedene Regelwerke mit untereinander nicht vollständig kompatiblen Berechnungsmethoden anzuwenden sind (Az. 22 ZB 18.893).

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