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Gewerbliche Hundezucht im Wohngebiet kann nachbarliche Ansprüche auf Gebietserhaltung begründen

Aktualisiert: 24. Apr. 2020

OVG Saarbrücken (Az. 2 A 78/20): Erhebliche Bedenken gegen Zulässigkeit einer privaten Hundezucht in einem allgemeinen Wohngebiet. Kleintierhaltung als Annex zum Wohnen in allgemeinem Wohngebiet nur zulässigen, wenn sie üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nach Art und Anzahl der Tiere nicht sprengt.

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