Möller-Meinecke
Schallschutz gegen Lübecker Flughafen noch zu prüfen
Aktualisiert: 22. Apr. 2020
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgerichts hat die Klage der Gemeinde Groß Grönau gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Ertüchtigung des Flughafens in Lübeck als unbegründet abgewiesen.

Die Gemeinde Groß Grönau ist eine von vier Klägern, die sich gegen den Planfeststel-lungsbeschluss des Verkehrsministeriums des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2009 wenden. Zur Abwehr der mit dem erweiterten Flugbetrieb verbundenen Be-einträchtigungen beruft sie sich im Wesentlichen auf ihr kommunales Selbstverwal-tungsrecht, insbesondere auf ihre Planungs- und Finanzhoheit als Gemeinde.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende des Senats aus, der Gemeinde stehe nur ein beschränktes Recht auf gerichtliche Überprüfung der Planungsentscheidung zu.
Der Senat habe geprüft, ob die gemeindlichen Belange bei der vorzunehmenden Abwägung ausreichend berücksichtigt worden seien. Fehler seien insoweit nicht festzustellen gewesen. Die Auswirkungen auf die gemeindliche Planung, auf die Gemeindefinanzen und auf gemeindeeigene Grundstücke und Einrichtungen seien vollständig und angemessen berücksichtigt worden. Ansprüche auf passiven Schallschutz seien zu Recht einem nachfolgenden Verfahren nach dem Fluglärmschutzgesetz vorbehalten worden.