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  • AutorenbildMöller-Meinecke

Baulärm der Bahn in der Nachtlärm - welche Rechte haben die Wohnanlieger?

Aktualisiert: 22. Apr. 2020

Fast die Hälfte der Züge der DB sind nicht pünktlich. Baustellen im Netz sind da ein Hindernis. Der Vorstand der DB hat nach Presseberichten (FAZ.net vom 14. September 2018 „Bahn will mehr nachts bauen“) beschlossen, zur Steigerung der Pünktlichkeit den Betrieb der Baustellen vorwiegend in die Nachtzeit zu verlegen. Das ist mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm und Erschütterungen für die Anlieger verbunden.  


»Den Nachbarn von Bahnbaustellen steht bei wesentlichen Beeinträchtigungen der Wohnnutzung zur Nachtzeit ein Anspruch auf Hotelunterbringung gegen die DB zu« resümiert Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke die Rechtslage. »Allerdings verweigert die Bahn regelmäßig diese Ansprüche, weshalb diese eingeklagt werden müssen« berichtet er aus seiner Praxis der Vertretung bundesweit zahlreiche Anlieger von Bahnstrecken.   Der Anlieger einer Bahnstrecke hat in solchen Fällen einen Anspruch auf rechtzeitige Information und eine durch einen Sachverständigen zu erstellende Prognose, in welchen zukünftigen Nächten die Immissionsrichtwerte der maßgeblichen »Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen« voraussichtlich überschritten werden. Für diese Nächte steht ihm dann ein Anspruch auf eine Hotelunterbringung zu.   Die Immissionsrichtwerte für ein in § 4 BauNVO definiertes »Allgemeines Wohngebiet« betragen gemittelt über die Nacht 40 dB (A) und für ein in § 3 BauNVO definiertes »Reines Wohngebiet« nur 35 dB (A). Als Nachtzeit gilt die Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Der Immissionsrichtwert für die Nachtzeit ist auch überschritten, wenn einzelne kurzzeitige Geräuschspitze die vorgenannten Werte um 20 dB (A) überschreiten. Der Schallpegel ist 50 cm vor dem geöffneten, von dem Geräusch am stärksten betroffenen Schlafraumfenster zu messen. Für die Messung sind Zeitabstände zu wählen, in denen die Baumaschinen unter normalen Arbeitsbedingungen betrieben werden. Die Dauer einer Messung richtet sich nach der Regelmäßigkeit eines Geräusches; sie wird im Allgemeinen kurz sein gegenüber der Betriebsdauer der Baumaschinen. Als Messwert für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen gilt jeweils der aus der höchsten Anzeige der Schallpegel während einer Beobachtungsdauer von 5 Sekunden ermittelte Wert.   Zur Geltendmachung von Schutzansprüchen und Kostenersatz für die Hotelunterbringung empfiehlt sich die Beauftragung eines Fachanwalts mit Spezialisierung auf den Lärmschutz. Bei der Finanzierung des Prozesskostenrisikos ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich.

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