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  • AutorenbildMöller-Meinecke

Baulärm rechtfertigt kein Abweichen von Corona-Verordnung

Aktualisiert: 22. Apr. 2020

VG Schleswig (Az. 1 B 40/20): Baulärm erschwert das Home-Office, eröffnet aber kein Ausweichen in Nebenwohnung unter Verstoß gegen Corona-Verordnung.


Lärm © eyezoom1001 - Fotolia.com_23074413_XS.jpg

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