Möller-Meinecke
Baulärm rechtfertigt kein Abweichen von Corona-Verordnung
Aktualisiert: 22. Apr. 2020
VG Schleswig (Az. 1 B 40/20): Baulärm erschwert das Home-Office, eröffnet aber kein Ausweichen in Nebenwohnung unter Verstoß gegen Corona-Verordnung.

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