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Rodungen im Hambacher Forst vorläufig gestoppt

Aktualisiert: 23. Apr. 2020

Erfolg für den Rechtsstaat - OVG sichert effektiven Rechtsschutz – Rodungen im Hambacher Forst vorläufig gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht hat mit einer Zwischenentscheidung das Land Nordrhein-Westfalen vorläufig verpflichtet sicherzustellen, dass die RWE Power AG von weiteren Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen im Hambacher Forst absieht.

Hambacher Forst, Gerichtsurteil, Bürgerbewegung, Demonstration
Rodungen im Hambacher Forst vorläufig gestoppt

Erfolg für den Rechtsstaat OVG sichert effektiven Rechtsschutz – Rodungen im Hambacher Forst vorläufig gestoppt Das Oberverwaltungsgericht hat mit einer Zwischenentscheidung das Land Nordrhein-Westfalen vorläufig verpflichtet sicherzustellen, dass die RWE Power AG von weiteren Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen im Hambacher Forst absieht.


1. Der Fall Der BUND NRW e.V. versucht vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit einer Klage und einem Eilantrag zu verhindern, dass RWE einen Wald zu Gunsten des Braunkohletagebaus abholzt.


2. Die Gerichtsentscheidung Das Oberverwaltungsgericht führt zur Begründung aus: Der Baustopp sei zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes angesichts der Komplexität des Sachverhalt und der sich stellenden Rechtsfragen sowie zur Vermeidung irreversibler Zustände erforderlich (Aktenzeichen: OVG 11 B 1362/17)


3.Kommentar Der drohende Beginn der Rodung der Bäume würde für die Natur und ihre Lebensräume einen unwiederbringlichen Schaden verursachen. Vor diesem Hintergrund ist der Baustopp ein Sieg des Rechtsstaats.

Ein effektiver Rechtsschutz hat Vorfahrt vor der Motorsäge.

In vielen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren lassen die Vorhabensträger dem Rechtschutz keine ausreichende Zeit für eine geborene sorgfältige Prüfung die offenen Fragen. Dieser Gerichtsbeschluss markiert ein erfreuliches Umdenken.


Matthias Möller-Meinecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Foto: © Alex Flash – Unsplash


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